Unsere Informationspflichten nach Art. 12-14 DSGVO
Der Dienst dient zur Ablage von Dateien, die im Rahmen von Vorlesungen, Laborübungen und Testaten benötigt werden.
Bereitstellung von Datenspeicher für Studierende, Mitarbeitende, Professoren und Lehrbeauftragte der Fakultät
§12 LHG, bei Beschäftigten auch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Technische Hochschule Mannheim
Datenschutzbeauftragter: Herr Dr. Heiko Haaz
Beauftragter für die Hochschule: Herrn C. Hirsch
E- Mail: datenschutzbeauftragter@th-mannheim.de
UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG
Unternehmens- und Informations-Management Consultants
Nützenberger Straße 119, 42115 Wuppertal
Selbst abgelegte Dateien, Matrikelnummer, Kürzel
Die Speicherdauer der selbst abgelegten Daten können Sie selbst bestimmen. Daten können jederzeit gelöscht oder geändert werden. Wir speichern Ihre Daten prinzipiell bis zum bekannt werden der Exmatrikulation (bei Studierenden) bzw. bis zum bekantwerden des Dienstendes (Ruhestand, Tod, Ausscheiden) bei Beschäftigten
- Sie - Dateien (selbst abgelegt)
- Administratoren des SWT Instituts
Wir führen kein Profiling durch, es werden keine Protokolldateien erzeugt und keine Daten in Drittländern verarbeitet.
Im Sinne der DS-GVO haben Sie folgende Rechte als betroffene Person:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO beruht
Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart